Neuropsychologische Therapie
Die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung (inklusive kognitiver Funktionstherapie) für Menschen nach neurologischen Erkrankungen werden von privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und - sofern die Versorgung durch Vertragstherapeuten nicht gewährleistet ist - auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die ambulante neuropsychologische Therapie ist seit 24.02.2012 eine anerkannte vertragsärztliche Leistung (BANz.Nr. 31, S.747). Eine flächendeckende Versorgung durch Vertragstherapeuten wird noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aus diesem Grund ab sofort eine „möglichst bürokratiearme“ Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V empfohlen (www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/#1415/).
In der Auflage Nr. 3 des Nichtbeanstandungsbescheides des BMG vom 30.01.2012 heißt es:
„Sofern und solange nicht genügend Leistungserbringer nach Vorgaben des Richtlinienbeschlusses zur Verfügung stehen, um die medizinisch notwendige Versorgung der betroffenen Versicherten sicherzustellen, geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass im Wege einer möglichst bürokratiearmen Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V auch weitere qualifizierte Personen mit neuropsychologischer Ausbildung in die GKV einbezogen werden können…“
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Kostensatz gesetzliche und private Krankenkassen:
Einzel-Therapiestunde 50 Minuten
GOP 30932 Neuropsychologische Therapie EBM 108,14 (Stand 01.07.2023)